Abrechnung

Unsere Praxis ist zugelassen für alle gesetzlichen Kassen, Privatversicherungen und Selbstzahler.

 

Honorierung:

1. Gesetzlich-versicherte Patienten werden über Krankenschein abgerechnet.

2. Für privatversicherte Patienten ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) maßgebend.
3. Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten der Therapie privat. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.